3. Semester

Die Fernuni – das ewige Wartezimmer

Eigentlich wartet man an der FUH immer. Warten auf die erste und die zweite EA, warten auf Klausurergebnisse, warten, dass man die Prüfungsmodalitäten erfährt, auch wenn es mittlerweile gefühlt die zehnte Coronawelle ist und sich Onlineklausuren nicht als weniger effizient oder „ehrlich“ erwiesen haben. (In einigen Fächern war die Durchfallquote sogar höher als in Präsenz). Warten auf den neuen Stundenplan, der den neuen Bachelor einläuten soll.

Diese Warterei ist wohl das nervigste an der FUH und gerade hinsichtlich der EA und der Klausuren kaum noch zu rechtfertigen. So kommen Klausurergebnisse zum Teil erst dann, wenn die Anmeldefristen für die Module lange verstrichen sind. Wer noch im Wiederholerkurs steckt, den juckt das vielleicht nicht, aber wer sich entscheiden muss, ob er nun an die Bachelorarbeit gehen oder wiederholen muss, oder wer (falls nichts zu wiederholen ist) neue Belegungen vornehmen will, der ist gekniffen. Denn an der Erstbelegung hängt der Freiversuch. Zugegeben, nicht während Corona. Aber anders war das vorher auch nicht.

Und die EAs sind eine noch größere Tragödie. Es ist Mitte des Semesters, Verwaltungsrecht hat nur eine EA und ich warte und warte und warte. Wenn man die Studenten schon dem Stress aussetzt, die EAs schreiben zu müssen, ohne Ahnung zu haben (die FUH erwartet allen ernstes eine Arbeit auf Klausurniveau, oft Altklausuren) nach gut einem Monat Zeit sich ins Thema einzulesen, man soll nach einem Monat also können, was eigentlich erst nach 6 erforderlich ist, dann dürfte man erwarten, dass ebenso flott korrigiert wird. Damit man weiß, ob das was man über Google gefunden hat, was einem Kommilitonen oder (verbotenerweise) hin und wieder Mentoren flüstern ausgereicht hat und man in die Klausur darf. Oder man wartet bis weit nach Mitte des Semesters um überhaupt zu wissen, für welches Fach man sich vorbereiten darf oder muss.

Dieses EA-System gehört dringend reformiert. Möglichkeiten gäbe es zahlreich. Denn die EAs erfüllen nicht wirklich einen Sinn. Nicht mal den, den ihr die FUH zugedacht hat.

Niemand schreibt die EA wie eine Klausur ohne Hilfsmittel. Somit ist die EA auch kein „Testlauf“ oder gar eine Ermittlung des Lernstandes, denn der wäre nach ein – zwei Monaten nicht auf Klausurniveau. Und solange das Motto der EA nicht lautet ermitteln zu wollen, wer am besten mit Google arbeiten kann, solange ist sie nicht zweckdienlich. So treiben andere die Altklausuren auf und schreiben ab, manche haben große „Freunde“, die aushelfen. Niemand besteht, weil er etwas weiß. Um die Klausurzulassung zu bekommen und vielleicht doch durchzufallen.

Mögliche Lösungsansätze:

1.  EA als freiwillige Leistung zum Zeitpunkt nach Wahl

Wer will, der schreibt. Und zwar dann, wenn er sich klausurfit fühlt. Das wäre ein willkommener Testlauf. Denn wenn es fast allen Juraunis an irgendwas fehlt, dann an Anfängerklausurenkursen. Aber auch später ist jede Testklausur willkommen. Wir alle wissen: Am Ende zählt das Klausurenschreiben. So ergäbe die EA einen Sinn für den Studenten. Und wer nicht will, schreibt nicht. Somit hätte die FUH eine Korrektorenentlastung und wäre vielleicht in der Lage, die Ergebnisse beizeiten bekanntzugeben.

2. EA erst nach vier statt nach zwei Monaten

Vier Monate sind ausreichend, um für ein Modul dergestalt zu lernen, dass man sich auf das dünne Eis „EA“ wagen kann. Und Google nur noch in übersichtlichen Dosen braucht. Dürfte von der Uni umgehend verworfen werden, denn sie müsste in einem Monat mit den Korrekturen durch sein. Großer Nachteil für die Studenten: Man wüsste erst kurz vor der Klausur, ob man überhaupt schreiben darf.

3. EAs einfach abschaffen

Sie zeigen keinen Wissensstand auf, sie nerven Korrektoren wie Studenten und verlässliche Indikatoren für die Prüfung sind sie noch viel weniger. Und was geht es die Uni an, wenn ich unvorbereitet in die Klausur gehe. Ich werde runtergezählt und im Zweifel scheitere ich an einem Modul, das mir nicht liegt. Passiert mit EA und ohne ebenso. Wir sind erwachsene Menschen, die jetzt ihre eigenen Entscheidungen treffen. Auch die, ob wir an der Klausur teilnehmen wollen. Wenn wir durchfallen, ist das unsere Sache. Somit wäre aber klar, was zu belegen ist, vielleicht könnten die freien Korrektoren dann endlich die Klausuren zeitiger korrigieren. Und wir wüssten, dass das was wir lernen auch das ist, was wir am Semesterende brauchen.

Liebe FUH, eigentlich gibt es nicht einen relevanten Grund für diesen EA-Unfug. Wenn Sie „den Wissensstand prüfen“ wollten, müssten Sie die EA dergestalt aufbauen, dass Wissen, das typischerweise nach 1-2 Monaten erlangt werden kann, abgefragt wird. So taugt die EA höchstens zur (zeitfressenden) Absurdität des Fernstudiums.

 

Und ich warte jetzt noch weiter auf die einsame Verwaltungsrechts-EA, die zwar bereits nach gut einem Monat fällig war, nach zwei Monaten aber immer noch nicht korrigiert ist. (Und angesichts der üblichen Korrekturen mit ein-zwei Randbemerkungen, die kaum hilfreich sind erschließt sich auch das nicht). Ich wüsste nun gerne, ob sich die Vorbereitung lohnt oder ich die Zeit lieber in Sachenrecht investiere. (Da kam die EA vor Ewigkeiten zurück).

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