Es ist geschafft. Die erste Klausurenhürde ist übersprungen. Ich habe gestern „Introduction to Common Law“ geschrieben. Und da ich schon immer von Prüfungsängsten gequält war (selbst in meinen vielen Jahren als Sängerin habe ich nie mein Lampenfieber überwunden), war der Tag gestern dementsprechend furchtbar. Zumal die Klausur am Abend stattfand und ich, in Sachen Konzentration, eher der 8-16 Uhr – Typ bin. Klausur gestern: 17 Uhr – 20 Uhr.
Für die, die’s interessiert: Da es „Open Book“ war (Modul-PDFs und Datenbanken erlaubt) lief die Online- „Überwachung“ so ab, dass man sich in Zoom einloggte, im Warteraum verblieb und irgendwann eingelassen wurde zur Perso-Kontrolle. Ich hatte Glück. Meine Kontrolle war kurz nach Lesen der Aufgaben, so dass ich nicht im Schreibfluss gestört wurde. Danach wieder Warteraum. Definitiv lockerer, als die Klausuren, die mit Dauerkontrolle sind (wie letztes Semester externes Rechnungswesen). Bei denen wird man eingelassen und darf dann, trotz beiseite gelegtem Headset, den Kommilitonen beim Seufzen, Schluchzen, Radieren, Atmen, Husten, Kritzeln zuhören. Wobei man selbst für die anderen vermutlich ebenso unerträglich klingt wie alle anderen für einen selbst.
Die Klausur selber ist (gefühlt) ganz gut gelaufen. Ich war gut vorbereitet. Übel war nur, dass es in der Klausur wie auch in der Probeklausur keinerlei Anhaltspunkte gab, wie viel man eigentlich schreiben sollte. (Ist ja immer hilfreich um abzuschätzen, wie die Aufgaben gewichtet werden, oder ob man sich kurzfassen oder lang ausführen soll). Es sind also „nur“ gute fünf Seiten geworden. (Nicht der übliche Jura – Rand, da Common Law in normaler Textform abzufassen war).
Ich denke aber, bestanden sollte sie sein, was mir dann schon einmal den Fremdsprachenschein sichert. – Hoffentlich.
Die schlimmeren Klausuren warten noch. Kommende Woche dann mit Schuldrecht BT (Open book) am Donnerstag und Arbeitsvertragsrecht (reguläre Klausur) am Freitag.
Drückt mir die Daumen, ich drücke sie euch auch.