Drei von vier Klausuren sind zurück.
Über zwei bin ich ganz glücklich: ZPO (3,7) und EM Grundlagen (1,7).
Und in Handelsrecht gehöre ich zu den über 50%, die es versemmelt haben. Also dieses Semester nochmal in die Prüfung.
Die wichtigste Klausur lässt noch auf sich warten. EM Öffentliches Recht. Deshalb wichtig, weil umfangreich und ein Teil der Zwischenprüfung, die ich innerhalb von nun zwei Semestern abschließen muss, um nicht in das neue Zwischenprüfungssystem zu rutschen.
Im Moment ist EM Strafrecht und die dazugehörende EA angesagt, die in gut zwei Wochen fällig ist. Dann kann ich endlich zudem mit Familienrecht anfangen.
Ich habe, nur zum Spaß, meine Hitliste der drei absurdesten Strafrechtstheorien zusammengestellt. Was sagt ihr? Was sind eure?
- Alternativ rechtmäßiges Verhalten (Es gibt bestimmt Fälle, in denen die Überlegung wichtig wäre. Bisher hatte ich nur noch keinen Fall in den Händen, der diesbezüglich sinnvoll gewesen wäre).
- Die Werkzeugtheorie (vor allem, wenn diese mit der aberratio ictus kombiniert wird. Großes Kino). Meine liebste Drohung für den Fall, genervt zu werden: „Wenn du nicht aufhörst, mache ich mich zum Werkzeug meiner selbst“
- Die hypothetische Einwilligung (Ja, irgendwie wird es regelmäßig absurd, wenn wir in alternative und hypothetische Parallelwelten abgleiten).
Euch eine gute Woche und gutes Lernen