Ich muss zugeben, ich habe das erste Mal eine Phase im Studium erreicht, die mit „Null Bock“ am besten zu beschreiben ist. Ich liebe Jura. Das Studium jedoch ist eine Katastrophe, die man erstmal verarbeiten muss. Umso mehr, wenn die Informationspolitik mitten in einer Reform so unterdurchschnittlich schlecht ausfällt, dass man keinerlei Sicherheit mehr bei der Studienplanung hat.
So geisterten dann auch zahllose Gerüchte hinsichtlich der neuen Zwischenprüfung durch die Studentenreihen. Das ist und bleibt ein wichtiges Thema für Studenten, die etwa in der gleichen Zeit angefangen haben zu studieren, wie ich. Ich habe noch einen Versuch, die Zwischenprüfung nach altem Muster zu bestehen. Zwei Module fehlen. Es hieß, die neue Zwischenprüfung würde auf sich warten lassen. Vermutlich 1,5 Jahre. 1,5 Jahre in Warteschleife, das wäre der Tod fürs Studium gewesen.
Nun aber endlich ein Infoabend. Über 300 Studenten nahmen am Zoom-Meeting teil. Allein das zeigt, wie groß der Infobedarf bei uns EJP-lern war.
In Kürze das Wichtigste (Ich konnte nicht alles mitschreiben, aber die Veranstaltung selber wird hochgeladen und samt Folien auf der Uni-Seite zur Verfügung gestellt)
- Wer die Zwischenprüfung in der Tasche hat, der behält sie auch. Unabhängig von Fristen
- Die final letzten Prüfungen nach altem Recht sind im September. Am 1.10.23 ist dann Feierabend
- Für die Zulassung zu den neuen Zwischenprüfungen gilt, dass 4 von 5 der nötigen Zivilrechtsmodule, 2 von 2 der ÖR-Module und 2 von 3 der Strafrechtsmodule nötig sind. (So dass die, die schon fast durch die alte Prüfung durch sind wohl vor allem an den beiden neuen Strafrechtsmodulen Strafrecht BT 1 und StPO und Strafrecht BT 2 hängen werden. Allerdings wird z.B. das Modul 55107 auch für BT 1 anerkannt)
- Die ersten Zwischenprüfungen starten ab Dezember 23 (also keine jahrelange Wartefrist) und beinhalten Klausuren von 3 Stunden Länge
- Zur Examenszulassung bedarf es eines Quorums an Hausarbeiten und Klausuren. Die Uni wird regelmäßig Möglichkeiten zum Klausurenschreiben und Hausarbeiten verfassen zur Verfügung stellen, sollte jemand das Quorum noch nicht erfüllen. Das Quorum gilt erst ab Februar 2025
- Praktika können jetzt in 3 x 4 Wochen, 2 x 6 Wochen oder 4 (Verwaltung) und 8 (Rechtspflege) Wochen aufgeteilt werden. Leider bleibt es dabei, dass das Ableisten auf die vorlesungsfreie Zeit beschränkt ist
- Es werden, völlig Fernuniunabhängig auch HAs und Klausuren aus anderen Universitäten anerkannt und sind bei Examensanmeldung beim JPA einzureichen
- Für die neue Zwischenprüfung gilt: 1 Erstversuch, 2 Wiederholungsversuche
Ich würde immer noch gerne die Zwischenprüfung nach altem Recht bestehen, aber es ist eine Erleichterung, dass keine 1, 5 Jahre Warteschleife droht.
Vielleicht ist euch auch ein wenig ein Stein vom Herzen gefallen.